Versicherungsrecht

Versicherungen werden für spezielle Lebensumstände und Gefahren abgeschlossen.

Exemplarisch seien hier die

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebensversicherung (Kapital- und Rentenversicherung)
  • Krankenversicherung (Kosten- und Tagegeldversicherung)
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung (privat und beruflich)
  • D-&-O Versicherung (Managerversicherung)
  • Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung)
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung

genannt. Insoweit ist es dann von elementarer Bedeutung, dass man sich entsprechende Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag absichert und im Schadensfalle auch durchsetzen kann.

Bei der Abwicklung eines versicherungsrechtlichen Falles werden daher besondere, fachspezifische Kenntnisse gefordert. Wir leisten unseren Mandanten auf den Gebieten der Sach-, Haftpflicht- und Personen-versicherungen die Hilfestellungen, die sowohl bei Abschluss entsprechender Versicherungs-verträge als auch bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche unabdingbar sind.

Für sämtliche Versicherungsverträge bestehen zudem besondere Obliegenheiten, bei deren Verletzung eine Leistungskürzung oder sogar die Leistungsverweigerung durch den Versicherer droht, wobei es hier auf die Umstände des Einzelfalles ankommt.

Dabei bietet sich an, schon frühzeitig anwaltlichen Rat zu suchen, um Fehler bei der Abwicklung des Versicherungsfalles zu vermeiden.