Unsere Kanzlei ist mit ihrer Ausrichtung auf die Bereiche Medien- und Urheberrecht ein zuverlässiger Partner für Unternehmen und private Mandanten.
Das Urheberrecht regelt den Schutz kultureller Geistesschöpfungen, die man als Werke bezeichnet. Es gewährt den Urhebern von solchen Werken Schutz, vordergründig Schutz vor unzulässiger Nachahmung. Zu den geschützten Werken gehören insbesondere Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, Werke der Musik, Werke der Kunst einschließlich der Werke der Baukunst. Der Kunst sind also nicht nur Werke der Bildenden Kunst zuzuordnen, sondern auch Werke aus den Bereichen Fotografie, Webdesign, Architektur, Film, Bilder usw. Das UrhG regelt dabei nicht nur den Schutz, sondern auch die wirtschaftliche Verwertung von Werken durch den Urheber. Wir helfen insoweit wesentlich bei der Verteidigung und Verwertung etwaiger Urheberrechte. In der schnelllebigen Welt des Internets sind Urheberrechtsverletzungen aber auch ungewollt und unbewusst schnell geschehen. Die Reaktion erfolgt meist durch eine Abmahnung des Verletzten, wobei diese nicht selten über einen eingeschalteten Rechtsanwalt erfolgt. Hier ist Beratungsbedarf im Vorfeld etwaiger Aktivitäten notwendig, um solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden.
Wir unterstützen unsere Klienten mit umfassender Erfahrung im Urheber- und Medienrecht.